Bund öffnet Tür für autonomes Fahren

15.11.2020

Bund öffnet Tür für autonomes Fahren

 

In den USA sind bereits zahlreiche autonome Fahrzeuge für Testzwecke im Straßenverkehr unterwegs. In Deutschland soll das bald ebenfalls möglich sein.

 

Die großen IT-Konzerne aus dem Silicon Valley und auch die deutsche Automobilindustrie entwickeln bereits seit Jahren autonom fahrende Autos. In Deutschland ist ihr Einsatz im regulären Straßenverkehr jedoch bislang untersagt. Mit einem Gesetz will die Bundesregierung das nun ändern und damit das autonome Fahren vorantreiben. Laut Verkehrsministerium soll das für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen, da die große Mehrheit aller Unfälle mit Todesfolge auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen ist. In dem Arbeitsentwurf des Bundesverkehrsministeriums heißt es, dass zunächst „führerlose Fahrzeuge in dafür festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können.“

Damit können Gemeinden beispielsweise autonome Fahrzeuge für Dienst- und Versorgungsfahrten nutzen. Vor allem in der Logistik ist eine Vielzahl an Anwendungsmöglichkeiten denkbar. Auch innerhalb größerer Betriebe könnten Shuttle-Services für Mitarbeiter mit selbstfahrenden Kleinbussen eingesetzt werden. Gleiches gilt für Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen.

Mit dem Gesetzentwurf erfüllt der Bund eine Forderung des Automobilverbands VDA, der immer wieder betont hatte, dass der Einsatz automatisierter Fahrzeuge rechtlich verbindlich geregelt werden müsse. Der Gesetzentwurf bestimmt vor allem die technische Ausstattung der Fahrzeuge. Die möglichen Einsatzgebiete sollen dagegen auf Landesebene festgelegt werden.

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